Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Adrian Jörg Warmuth, Marco Bajtl, René Thorsten Eckert GbR
Würzburger Str. 30
97250 Erlabrunn
Telefon/Whatsapp: 0163-6993441
Telefax: 09364-7984000
E-Mail: info@amr-eventtechnik.de
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge über Veranstaltungstechnik zwischen der Adrian Jörg Warmuth, Marco Bajtl, René Thorsten Eckert GbR
(nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Ein Mietvertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Bestellung des Mieters und Bestätigung durch den Vermieter zustande. Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.
Die Mietdauer beginnt und endet zu den im Vertrag vereinbarten Zeitpunkten. Eine Verlängerung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Die Mietsache wird dem Mieter in geprüftem, funktionsfähigem Zustand übergeben. Beanstandungen sind unverzüglich bei Übergabe anzuzeigen.
Die Rückgabe hat pünktlich, vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen.
Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Technik sorgfältig zu behandeln, ordnungsgemäß zu bedienen und vor Schäden, Diebstahl sowie Witterungseinflüssen zu schützen.
Eine Weitergabe an Dritte oder Weitervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden, Verluste oder Diebstähle – auch wenn diese durch Dritte verursacht wurden.
Bei mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung ist der Mieter verpflichtet, die anfallenden Reparaturkosten bzw. bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert der betroffenen Geräte zu tragen.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Mieter verpflichtet, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung abzuschließen. Ein Nachweis darüber ist dem Vermieter auf Verlangen vorzulegen.
Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
Im Falle einer Stornierung durch den Mieter fallen folgende Gebühren an:
– bis 14 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises
– bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
– ab 3 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution wird nach mängelfreier Rückgabe vollständig zurückerstattet. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.
Der Mieter ist verpflichtet, eine den technischen Anforderungen entsprechende Stromversorgung sicherzustellen. Der Betrieb der Technik darf nur durch qualifiziertes Personal erfolgen. Die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften obliegt dem Mieter.
Bei Open-Air-Veranstaltungen ist die Technik ausreichend gegen Regen, Feuchtigkeit, Staub, Hitze oder Frost zu schützen. Schäden, die durch mangelhaften Schutz entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
Der Vermieter ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Durchführung des Mietverhältnisses aufgrund höherer Gewalt, technischer Defekte oder unvorhersehbarer Umstände nicht möglich ist. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitere Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich zur Abwicklung des Mietverhältnisses unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Die Mietgegenstände bleiben zu jeder Zeit uneingeschränktes Eigentum des Vermieters.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.